IT-Revision · DORA · IKT-Risikomanagement

DORA-Prüfung aus Sicht der Internen Revision.

Ich prüfe, ob Ihr IKT-Risikomanagementrahmen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 erfüllt – nachvollziehbar, nach Revisionsstandards und aus der dritten Verteidigungslinie. Nicht die Umsetzung, die ich später prüfen müsste.

Prüfnachweise
CISA (ISACA) · CIA (IIA) · DORA-zertifiziert
Praxis
über 79 Organisationen geprüft
Perspektive
Dritte Verteidigungslinie, unabhängig
Grundlage
IIA-Standards · DIIR · IDW PS 330

Ausgangslage

Was auf dem Spiel steht

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025. Wer Finanzunternehmen prüft oder in ihnen Verantwortung trägt, steht vor derselben Frage: Können wir belegen, dass unser IKT-Risikomanagement wirkt – oder haben wir nur Dokumente, die es behaupten?

Die Aufsicht fragt nach Wirksamkeit, nicht nach Vorhandensein

Ein Rahmenwerk im Ordner genügt nicht. Geprüft wird, ob Prozesse tatsächlich laufen, ob Schwellenwerte greifen und ob das Leitungsorgan seine Verantwortung nach Art. 5 DORA wahrnimmt. Genau das ist der Gegenstand einer Revisionsprüfung.

Art. 6 Abs. 5 DORA verlangt die Prüfung ausdrücklich

Der IKT-Risikomanagementrahmen ist mindestens einmal jährlich – bei kleinen und nicht komplexen Instituten alle drei Jahre – durch unabhängige Prüfer oder die Interne Revision zu überprüfen. Die Prüfung ist damit keine Kür, sondern eine Pflicht mit Adressat.

Die Interne Revision darf nicht prüfen, was sie selbst gebaut hat

Wer Maßnahmen umsetzt und sie anschließend bewertet, verliert die Unabhängigkeit. Ich trenne beides konsequent: Prüfung, Feststellung, Empfehlung – die Entscheidung über die Umsetzung bleibt bei Ihnen.

Feststellungen ohne belastbare Nachweise kosten im Nachgang Zeit

Werden Lücken erst in der Sonderprüfung sichtbar, bleibt wenig Zeit für saubere Maßnahmen. Eine Prüfung im eigenen Revisionsplan schafft dieselbe Erkenntnis früher – und mit einem Bericht, den Sie selbst in der Hand haben.

Leistungen

Leistungen der IT-Revision

Fünf klar abgegrenzte Formen. Jede endet mit einem prüfbaren Ergebnis, nicht mit einer Empfehlungssammlung.

Leistung 1

Prüfung des IKT-Risikomanagementrahmens

Unabhängige Bewertung nach Art. 6 DORA inklusive Nachweisführung.

Ergebnis
Revisionsbericht mit Feststellungen, Risikobewertung, Empfehlungen und Maßnahmenverfolgung.
Für wen
Interne Revision, Vorstand, Aufsichtsrat, Leitungsorgan.

Leistung 2

DORA-Gap-Analyse

Abgleich zwischen Anforderungen und tatsächlichem Zustand – vor der Aufsicht.

Ergebnis
Maßnahmenliste mit Priorität, Aufwandsschätzung und Verantwortlichkeiten.
Für wen
Häuser, die den Stand vor einer Prüfung kennen wollen.

Leistung 3

Co-Sourcing und Outsourcing der IT-Revision

Prüfungskapazität und Methodik, wenn die Stelle klein oder unbesetzt ist.

Ergebnis
Risikoorientierter Prüfungsplan, durchgeführte Prüfungen, Berichterstattung nach Ihrem Standard.
Für wen
Institute mit knapper oder neu aufgebauter Revision.

Leistung 4

Ausgelagerte Prüfungen und Follow-up

Einzelne Prüfungen aus Ihrem Revisionsplan – oder die Nachschau offener Maßnahmen.

Ergebnis
Prüfungsbericht und Nachweis der Maßnahmenumsetzung (Follow-up).
Für wen
Revisionen, die ein Spezialthema abdecken müssen.

Leistung 5

Vorbereitung auf Sonderprüfungen

Nachweise, Datenanforderungen und Interviewführung vorab durchspielen.

Ergebnis
Simulierter Prüfungsdurchlauf, Nachweismappe, priorisierte Lückenliste.
Für wen
Häuser mit anstehender Sonderprüfung, etwa nach § 44 KWG.

DORA im Detail

DORA im Detail

Fünf Säulen. Für jede steht hier, was die Verordnung verlangt, worauf die Prüfung schaut, welcher Nachweis zählt und welche Feststellung typisch ist.

Artikelangaben beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2022/2554. Die delegierten Rechtsakte zu Meldungen und Informationsregister sind in Kraft; die einschlägigen Nummern sind vor Veröffentlichung dieser Seite zu bestätigen ([PRÜFEN]).

IKT-Risikomanagement Art. 5–16

Was die Verordnung verlangt

Das Leitungsorgan trägt die Gesamtverantwortung und muss den Rahmen billigen, überwachen und regelmäßig überprüfen (Art. 5). Der IKT-Risikomanagementrahmen umfasst Identifizierung, Schutz, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung (Art. 8–11), Sicherung und Wiederherstellung von Daten (Art. 12), Lernen (Art. 13) und Kommunikation (Art. 14). Die Interne Revision prüft den Rahmen (Art. 6 Abs. 5).

Worauf die Prüfung schaut

  • Billigungs- und Überprüfungsnachweise des Leitungsorgans, Sitzungsprotokolle, Schulungen
  • Vollständigkeit der Risikoidentifikation gegen die tatsächliche Systemlandschaft
  • Wirksamkeit der Schutz- und Erkennungsmaßnahmen, nicht nur ihre Dokumentation
  • Nachweisbare Wiederherstellung aus Sicherungen, gemessen an Wiederherstellungszielen
  • Schlüsselindikatoren und ihre Schwellenwerte: definiert, erhoben, ausgewertet?

Typische Feststellung: Typisch: Das Leitungsorgan hat den Rahmen formal gebilligt, aber die jährliche Überprüfung ist nicht belegt; Kennzahlen werden erhoben, aber nicht entschieden.

Meldung IKT-bezogener Vorfälle Art. 17–23

Was die Verordnung verlangt

Vorfälle werden nach festgelegten Kriterien klassifiziert; schwerwiegende Vorfälle sind der zuständigen Behörde zu melden. Die Meldung erfolgt in Stufen – Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung – mit Fristen, die der delegierte Rechtsakt festlegt. Auch erhebliche Cyberbedrohungen können zu melden sein. Die Prozesse sind zu testen.

Worauf die Prüfung schaut

  • Dokumentierte Klassifizierungskriterien mit Schwellenwerten und Verantwortlichkeiten
  • Nachweis, dass die Meldefristen im Ernstfall eingehalten werden können (Übungen)
  • Vollständigkeit des Vorfallregisters gegen Ticketsystem, Monitoring und Meldungen aus Drittquellen
  • Rollen und Stellvertretungen für die Meldung, auch außerhalb der Arbeitszeit
  • Nachbereitung: Ursachenanalyse und Wirksamkeitskontrolle der Gegenmaßnahmen

Typische Feststellung: Typisch: Es existiert ein Meldeformular, aber keine geübte Meldung; die Fristen sind bekannt, der Ablauf ist nie durchlaufen worden.

Testen der digitalen operationalen Resilienz Art. 24–27

Was die Verordnung verlangt

Ein risikobasiertes Testprogramm für alle IKT-Systeme, das mindestens jährlich zu überprüfen ist. Kritische oder wichtige Funktionen unterliegen darüber hinaus Threat-Led Penetration Tests (TLPT). In Deutschland folgt die Methodik dem TIBER-EU-Rahmenwerk; die operative Durchführung liegt bei der Deutschen Bundesbank, die Aufsicht führt die Tests in ihre Prozesse ein.

Worauf die Prüfung schaut

  • Vollständigkeit des Testprogramms gegen das System- und Diensteverzeichnis
  • Nachweis der Unabhängigkeit und Qualifikation der Tester
  • Verwertung der Ergebnisse: Werden Schwächen behoben und nachgetestet?
  • Geltungsbereich und Frequenz der TLPT, Nachweis der Scope-Validierung
  • Verknüpfung der Testergebnisse mit dem Risikomanagement, nicht als Einzelmaßnahme

Typische Feststellung: Typisch: Tests finden statt, aber ohne Bezug zur Kritikalität; gefundene Schwächen werden dokumentiert und dann nicht nachverfolgt.

Risiko aus IKT-Drittdienstleistern Art. 28–44

Was die Verordnung verlangt

Ein Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern (Art. 28 Abs. 3), Due-Diligence- und Konzentrationsrisikobetrachtung, vertragliche Mindestinhalte (Art. 30), besondere Anforderungen an kritische oder wichtige Funktionen, Ausstiegsstrategien sowie die Subunternehmerkette. Ein Teil der Dienstleister unterliegt dem aufsichtlichen Überwachungsrahmen.

Worauf die Prüfung schaut

  • Vollständigkeit und Aktualität des Informationsregisters gegen Beschaffung, Kreditoren und Vertragsverzeichnis
  • Verträge: Vorliegen der Mindestinhalte des Art. 30, inklusive Kündigungsrechte und Unterstützungspflichten
  • Konzentrationsrisiko: Abhängigkeiten von einzelnen Dienstleistern und Subunternehmern
  • Ausstiegsstrategien: geplant, bewertet und praktisch umsetzbar – nicht nur als Absicht formuliert
  • Überwachung der Kritikalität: welche Verträge betreffen kritische oder wichtige Funktionen?

Typische Feststellung: Typisch: Das Informationsregister wird für die Aufsicht gepflegt, ist aber für die Steuerung unbrauchbar – unvollständig, uneinheitlich benannt, ohne Bezug zu Vertrags- und Beschaffungsdaten.

Informationsaustausch Art. 45

Was die Verordnung verlangt

Freiwillige Vereinbarungen über den Austausch von Cyberbedrohungsinformationen sind zulässig, soweit Vertraulichkeit und Schutzvorgaben eingehalten werden. Kein Muss – aber eine bewusste Entscheidung.

Worauf die Prüfung schaut

  • Bewusste Entscheidung dokumentiert, mit Risikoabwägung
  • Falls genutzt: Vertraulichkeit, zulässiger Informationsumfang, keine Preisgabe geschützter Daten
  • Anbindung an die eigene Erkennungs- und Reaktionsfähigkeit

Typische Feststellung: Typisch: Der Punkt ist weder entschieden noch begründet – eine Lücke, die in der Prüfung leicht zu schließen ist.

IT-Prüfung

IT-Prüfung über DORA hinaus

DORA ist nicht der einzige Prüfanlass. Wer IT prüft, prüft Felder, die über den regulatorischen Anlass hinausgehen – und oft dessen Ursache sind.

Prüfungsarten

Interne Revision und Co-Sourcing. Prüfungen nach IDW PS 330 (Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem), IDW PS 860 (Auslagerung), IDW PS 951 (Dienstleister-Kontrollsysteme). ISAE 3402 und ISAE 3000, SOC 2. Sonderprüfungen nach § 44 KWG. Pre-Audits und Gap-Analysen.

Prüffelder der Technik

IT-Governance und -Strategie. Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 und BSI IT-Grundschutz. Identitäts- und Berechtigungsmanagement. Change- und Release-Management. Eigenentwicklung und End-User-Computing. IT-Betrieb. Notfall- und Kontinuitätsmanagement. Cloud und Auslagerung. Netzwerk und Endpunkte. Logging, Monitoring, SIEM. Schwachstellen- und Patchmanagement. Datensicherung. Kryptografie.

Methodik

Risikoorientierte Prüfungsplanung. Unterscheidung zwischen Aufbauprüfung (ist die Regelung geeignet?) und Funktionsprüfung (wirkt sie?). Stichprobenauswahl und Nachweisanforderung. Bewertung von Feststellungen nach Risiko. Maßnahmenverfolgung bis zum Nachweis. Berichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat oder Leitungsorgan in deren Sprache, nicht in technischem Kürzel.

Praxis

Typische Feststellungen

Zehn Beobachtungen, die in IT-Prüfungen bei Finanzunternehmen immer wieder auftreten – nach Häufigkeit geordnet, nicht nach Sensation.

  1. 01

    Informationsregister unvollständig

    Verträge fehlen, sind uneinheitlich benannt oder betreffen Subunternehmer, die der Dienstleister erst auf Nachfrage offenlegt. Das Register muss die Steuerung tragen, nicht die Aufsicht bedienen.

  2. 02

    Wiederherstellung nie getestet

    Sicherungen laufen, Wiederherstellungen nicht. Fehlt der Nachweis der Wiederherstellung, sind Wiederherstellungsziele Behauptungen.

  3. 03

    Vorfallklassifizierung ohne Schwellenwerte

    Es gibt eine Melderoutine, aber keine dokumentierten Kriterien. Im Ernstfall wird situativ entschieden – unter Zeitdruck.

  4. 04

    Verträge ohne die Mindestinhalte des Art. 30 DORA

    Vor allem Altverträge: Kündigungsrechte, Unterstützungs- und Rückgabeansprüche fehlen ebenso wie die Pflichten zur Meldung von Vorfällen durch den Dienstleister.

  5. 05

    Leitungsorgan ohne nachweisbare IKT-Schulung

    Art. 5 verlangt Kenntnis und Steuerung. Sitzungsprotokolle ohne Befassung mit IKT-Risiken sind ein belastbarer Prüfungsnachweis dafür, dass die Verantwortung nicht wahrgenommen wird.

  6. 06

    Berechtigungsrezertifizierung als Formalität

    Alle Konten werden bestätigt, weil bestätigt werden muss. Auffällig viele aktive Konten, verwaiste Zugänge, administrative Rechte ohne Funktionsbezug.

  7. 07

    Kennzahlen ohne Entscheidungswirkung

    Die Indikatoren existieren und sehen richtig aus, aber es gab nie eine Sitzung, in der eine Entscheidung daraus folgte.

  8. 08

    Patchstand nicht attribuiert

    Schwachstellen sind bekannt, aber es fehlt die Zuordnung zu Asset, Verantwortlichkeit und Behebungsfrist. Das Risiko bleibt ohne Eigentümer.

  9. 09

    Monitoring ohne Alarmierung

    Logs werden gesammelt, aber Alarme sind nicht priorisiert, nicht beschrieben und nicht mit einem Bearbeitungsprozess verbunden.

  10. 10

    Notfallplan ohne Übung

    Der Plan ist geschrieben und die Rollen benannt, aber niemand hat ihn je unter realistischen Bedingungen durchlaufen. Die erste Übung ist dann der Ernstfall.

Die Liste beschreibt wiederkehrende Muster aus Prüfungen; sie ist keine Aussage über ein bestimmtes Haus.

Selbstprüfung

Sind Sie prüfungsbereit?

Fünfzehn Fragen. Zählen Sie die Nein-Antworten: Jede einzelne ist eine Feststellung, die eine Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit adressiert.

  1. Gilt DORA für Ihr Haus, und ist diese Einschätzung dokumentiert begründet – einschließlich der Ausnahmen nach Art. 2 und der Verhältnismäßigkeit nach Art. 4?
  2. Ist Ihr IKT-Risikomanagementrahmen vom Leitungsorgan formal gebilligt, und datiert die letzte Überprüfung weniger als zwölf Monate zurück?
  3. Gibt es einen Prüfungsplan, der den Rahmen nach Art. 6 Abs. 5 DORA abdeckt?
  4. Sind die IKT-Risiken vollständig erfasst – abgeglichen mit der tatsächlichen System- und Dienstelandschaft?
  5. Haben Sie Sicherungen im vergangenen Jahr tatsächlich wiederhergestellt und das Ergebnis dokumentiert?
  6. Sind Meldeschwellen für IKT-Vorfälle schriftlich festgelegt und bekannt?
  7. Wurde der Meldeweg mindestens einmal geübt – einschließlich der Fristen?
  8. Enthält jeder Vertrag mit IKT-Drittdienstleistern die Mindestinhalte des Art. 30 DORA?
  9. Ist Ihr Informationsregister vollständig, aktuell und mit Vertrags- und Beschaffungsdaten verknüpft?
  10. Haben Sie Subunternehmerketten Ihrer kritischen Dienstleister geprüft?
  11. Existiert für jede kritische oder wichtige Funktion eine bewertete Ausstiegsstrategie?
  12. Haben Sie Konzentrationsrisiken bewertet und dokumentiert?
  13. Wurden die Mitglieder des Leitungsorgans zur IKT-Risikosteuerung geschult, und ist das nachweisbar?
  14. Wurden Berechtigungen im letzten Jahr auf Basis konkreter Funktionen rezertifiziert, nicht pauschal?
  15. Führen Kennzahlen zu nachweisbaren Entscheidungen, und sind die Entscheidungen protokolliert?

Diese Liste ersetzt keine Prüfung. Sie zeigt, wo eine Prüfung ansetzen würde.

Ablauf

So läuft eine Prüfung ab

Sechs Schritte. Sie wissen vorher, was auf Ihr Team zukommt – und wann Sie Einfluss nehmen können.

  1. 1

    Kick-off und Prüfungsauftrag

    Prüfungsgegenstand, Zeitraum, Ansprechpartner und Berichtsweg werden schriftlich festgelegt. Hier entscheidet sich, ob die Prüfung ein Nachweis oder ein Streitfall wird.

  2. 2

    Dokumentenanforderung

    Anforderungsliste vorab, mit Frist und benannter verantwortlicher Person. Ich frage das an, was ich tatsächlich auswerte – keine Sammelbestellung.

  3. 3

    Interviews und Walkthroughs

    Entlang der tatsächlichen Abläufe, nicht entlang der Richtlinie. Entscheidend ist, was die Beteiligten tun, wenn es schwierig wird.

  4. 4

    Tests und Nachweise

    Stichproben an den Punkten, an denen Prozesse brechen können: Wiederherstellung, Berechtigungen, Meldung, Verträge. Jede Feststellung erhält eine Fundstelle.

  5. 5

    Entwurfsbericht und Abstimmung

    Sie erhalten den Entwurf vor der Endfassung und können Tatsachen richtigstellen. Bleibt eine Meinungsverschiedenheit, wird sie als solche ausgewiesen – nicht weggeschrieben.

  6. 6

    Endbericht und Maßnahmenverfolgung

    Bewertung nach Risiko, Empfehlung, Vereinbarung von Maßnahmen mit Frist und Verantwortlichkeit. Nachschau bis zum Nachweis der Umsetzung.

Nachweise

Warum ich

Prüfnachweise und Unabhängigkeit, nicht Selbstbeschreibung.

Geprüfte Organisationen
über 79
Jahre in IT und Projektverantwortung
über 25
Perspektive
Dritte Verteidigungslinie

Revisionsnachweise

CISA (ISACA) und CIA (IIA) – die beiden Standardnachweise für IT-Revision und Interne Revision.

DORA

DORA-Zertifizierung bei einem offiziellen Anbieter. Der genaue Titel wird auf dieser Seite genannt, sobald er hier eingetragen ist [PRÜFEN].

Technische Tiefe

Über 25 Jahre Infrastruktur, Betrieb und Architektur: Active Directory, Netzwerk, Cloud, Datenbanken, Sicherheitsbetrieb, Automatisierung. Ich prüfe Technik, die ich selbst aufgebaut habe – das verkürzt Interviews und macht Tests belastbar.

Projekt- und Serviceperspektive

PRINCE2 (Practitioner und Trainer), ITIL V2/V3 (ServiceManager und Trainer), Scrum Master. Ich verstehe, warum Kontrollen im Projektalltag brechen – und prüfe deshalb an den Bruchstellen.

Unabhängigkeit

Ich prüfe aus der dritten Verteidigungslinie und setze die geprüften Maßnahmen nicht um. Beratung zu Methodik, Prüfungsplanung und Nachweisführung ist zulässig und sinnvoll; die Umsetzung technischer Maßnahmen, die Gegenstand meiner Prüfung wären, ist es nicht. Wo diese Grenze im Einzelfall liegt, kläre ich vor dem Auftrag schriftlich.

Methodik

Risikoorientierte Planung, nachvollziehbare Stichproben, Feststellungen mit Fundstelle und Risikobewertung, Bericht in der Sprache des Adressaten. Grundlage sind die internationalen Standards des IIA und die deutschen Revisionsstandards des DIIR; bei prüfungsnahen Dienstleistungen ergänzend IDW PS 330, IDW PS 860 und IDW PS 951.

FAQ

Häufige Fragen

Zwölf Fragen, die im Erstgespräch regelmäßig gestellt werden.

Gilt DORA für unser Haus?

DORA richtet sich an eine breite Liste von Finanzunternehmen – unter anderem Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und bestimmte Krypto-Dienstleister. Art. 2 regelt den Anwendungsbereich, Art. 4 erlaubt Vereinfachungen für kleine und nicht komplexe Institute. Die Einordnung ist zu dokumentieren, weil sie den Prüfungsumfang bestimmt.

Was ist der Unterschied zwischen DORA und NIS2?

DORA ist für die erfassten Finanzunternehmen die speziellere Regelung und verdrängt NIS2 insoweit. Für IKT-Drittdienstleister, die selbst nicht unter DORA fallen, kann NIS2 gelten. Beide Regelungen verfolgen unterschiedliche Adressaten – die Abgrenzung ist Teil der Prüfung.

Ersetzt DORA die BAIT?

Ja, aber gestaffelt. Die BaFin hat BAIT, KAIT, VAIT und ZAIT zum 17. Januar 2025 für die von DORA erfassten Institute abgelöst. Die BAIT wird vollständig zum 31. Dezember 2026 aufgehoben, weil durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz ab dem 1. Januar 2027 weitere Institute DORA anwenden. Die MaRisk bleiben daneben relevant.

Muss die Interne Revision den IKT-Risikomanagementrahmen prüfen?

Ja. Art. 6 Abs. 5 DORA verlangt die Überprüfung durch unabhängige Prüfer oder die Interne Revision – in der Regel jährlich, bei kleinen und nicht komplexen Instituten im Abstand von drei Jahren. Ausnahmen für den Umfang sind möglich, nicht für die Zuständigkeit.

Was gehört in das Informationsregister?

Alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen mit IKT-Drittdienstleistern, mit den Informationen nach Art. 28 Abs. 3 DORA. In der Praxis ist die Vollständigkeit das Problem, nicht das Format – Register, Vertragsverzeichnis und Beschaffungsdaten müssen zusammenpassen.

Sind wir TLPT-pflichtig?

TLPT betrifft Institute, die nach der Bewertung der Aufsicht kritische oder wichtige Funktionen über IKT erbringen. In Deutschland folgt die Methodik dem TIBER-EU-Rahmenwerk, die operative Durchführung liegt bei der Deutschen Bundesbank, und die Aufsicht entscheidet über Umfang und Frequenz. Ob Ihr Haus betroffen ist, ergibt sich aus der Bewertung des Anwendungsbereichs – nicht aus Ihrer Selbsteinschätzung.

Wie lange dauert eine Prüfung des Rahmens?

Das hängt von Größe, Anzahl der Standorte und Vorbereitungsstand ab. Eine belastbare Aussage lässt sich erst nach dem Erstgespräch und der Sichtung der Nachweise treffen. Seriös ist keine Zahl vor dieser Sichtung.

Prüfen Sie auch unsere IKT-Dienstleister?

Ja, im Rahmen des Drittparteienrisikos – als Prüfung der Steuerung durch Sie und, wo vereinbart, mit Nachweisen des Dienstleisters (ISAE 3402, SOC 2, Zertifikate). Achten Sie darauf: Wer einen Dienstleister prüft und die Mängel behebt, verliert die Unabhängigkeit für die Folgeprüfung.

Dürfen Sie uns bei der Behebung helfen?

Bei Methodik, Prüfungsplanung, Nachweisstruktur und Berichtswesen: ja. Bei der Umsetzung der technischen Maßnahmen, die ich prüfe: nein. Diese Trennung ist keine Formalie; sie ist der Grund, warum der Bericht vor der Aufsicht trägt.

Können Sie unsere Revision vollständig übernehmen?

Als Co-Sourcing mit klarer Abgrenzung: ja. Die Verantwortung der Revision bleibt im Haus, und wo wirtschaftliche Prüfungen betroffen sind, sind die Grenzen nach IDW PS 330 zu beachten. Der Prüfungsplan wird gemeinsam festgelegt.

Wie gehen Sie mit Feststellungen um, die wir für falsch halten?

Sie erhalten den Entwurfsbericht vor der Endfassung und können Tatsachen richtigstellen. Bleibt eine unterschiedliche Bewertung, wird sie im Bericht als abweichende Auffassung ausgewiesen. Ein Bericht, der Streitpunkte glättet, ist wertlos.

Was kostet eine Prüfung?

Der Aufwand folgt dem Umfang. Ich nenne eine Spanne erst nach dem Erstgespräch und der Sichtung der wichtigsten Nachweise. Pauschalpreise ohne Kenntnis der Landschaft führen bei IT-Prüfungen regelmäßig zu Nachträgen.

Erstgespräch ohne Verkaufsdruck

Im ersten Gespräch klären wir, ob DORA auf Sie anwendbar ist, wo Ihr Prüfungsumfang liegt und ob ich der Richtige bin. Danach erhalten Sie eine Einschätzung und, falls sinnvoll, zwei Terminvorschläge für ein vertieftes Gespräch.

Erstgespräch anfragen

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt Prüfungsleistungen und ersetzt keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls.

Kontakt

Erstgespräch anfragen

Schreiben Sie die Situation in drei Sätzen. Ich antworte in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer Einschätzung und zwei Terminvorschlägen.

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