Was die Verordnung verlangt
Das Leitungsorgan trägt die Gesamtverantwortung und muss den Rahmen billigen, überwachen und regelmäßig überprüfen (Art. 5). Der IKT-Risikomanagementrahmen umfasst Identifizierung, Schutz, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung (Art. 8–11), Sicherung und Wiederherstellung von Daten (Art. 12), Lernen (Art. 13) und Kommunikation (Art. 14). Die Interne Revision prüft den Rahmen (Art. 6 Abs. 5).
Worauf die Prüfung schaut
- Billigungs- und Überprüfungsnachweise des Leitungsorgans, Sitzungsprotokolle, Schulungen
- Vollständigkeit der Risikoidentifikation gegen die tatsächliche Systemlandschaft
- Wirksamkeit der Schutz- und Erkennungsmaßnahmen, nicht nur ihre Dokumentation
- Nachweisbare Wiederherstellung aus Sicherungen, gemessen an Wiederherstellungszielen
- Schlüsselindikatoren und ihre Schwellenwerte: definiert, erhoben, ausgewertet?
Typische Feststellung: Typisch: Das Leitungsorgan hat den Rahmen formal gebilligt, aber die jährliche Überprüfung ist nicht belegt; Kennzahlen werden erhoben, aber nicht entschieden.